Sie sind hier: Startseite / Die Sammlung / Die ständigen Sammlungen / Die Kulturgüter im Museum für Schöne Künste Lüttich (BAL)
Artikelaktionen
News image - click to view full image

Die Kulturgüter im Museum für Schöne Künste Lüttich (BAL)

Seit der Gründung des Museums 2007 hat der Beratende Ausschuss für das bewegliche Kulturerbe (CCPCM) in der Föderation Wallonie-Brüssel, ausgehend von einem ersten, zweitausenddreihundertdreiundsechzig Güter umfassenden Verzeichnis aus dem Jahr 2004, hundertzweiunddreißig Güter  als Kulturgüter eingestuft. Eine Gruppe von 17 Experten, die unterschiedliche Bereiche des Kulturerbes abdeckten, nutzte dabei das erste Verzeichnis als Arbeitsgrundlage zur Auswahl der herausragenden Werke. Um als Kulturgut eingestuft zu werden, muss ein Gut mehrere Kriterien erfüllen. Hierzu zählen der Erhaltungszustand, die Seltenheit, die Verbindung zur Kunstgeschichte, die Ästhetik, die hohe Qualität des Entwurfs und der Ausführung sowie die Frage, ob das Gut die historische oder kulturelle Identität einer Gemeinschaft verkörpert. Die Güter müssen mindestens fünfzig Jahre alt sein, also aus der Zeit vor 1965 datieren, wodurch der Bereich der zeitgenössischen Kunst eingeschränkt wird.  

Sobald ein Gut im Rahmen eines vom CCPCM erarbeiteten, wissenschaftlichen Berichts als Kulturgut eingestuft wurde, darf es nicht mehr verändert oder restauriert und auch nicht an einen anderen Ort verbracht werden; es darf erst recht nicht ins Ausland exportiert werden. Diese Maßnahmen, die für ein Museum stark einschränkend wirken können, haben in erster Linie zum Ziel, bemerkenswerte Güter vor unzeitgemäßen, ungeschickten oder ungeeigneten Handhabungen oder Eingriffen zu bewahren, von denen Kirchenschätze leider nur allzu oft betroffen sind.

Unter den Sammlungen des Museums für Schöne Künste sind bereits rund zwanzig Einstufungen vorgenommen worden, die nicht zuletzt auch mehrere Gruppen von Werken aus unterschiedlichen Disziplinen, wie Malerei, Bildhauerei und Zeichnung betrafen. Diese Einstufungen bezogen sich sowohl auf die Sammlungen des ehemaligen Museums für moderne und zeitgenössische Kunst (MAMAC) und des „Cabinet des Estampes et Dessins“ als auch auf diejenigen des Museums für wallonische Volkskunst.

Bei der ersten, im März 2010 durchgeführten Einstufung ging es um eine sehr gelungene Zeichnung von Vincent Van Gogh, Bildnis einer Frau mit Haube aus dem Jahr 1883, das durch die Schenkung Albert de Neuville in die Sammlungen aufgenommen werden konnte. Noch im selben Jahr stufte der CCPCM zwei große Gruppen von Zeichnungen mit insgesamt über tausendvierhundert Werken auf Papier aus dem 16. und 19. Jahrhundert als Kulturgüter ein. Dabei handelt es sich in erster Linie um den Fundus von Gilles François Closson, einem Lütticher Landschaftsmaler nach neoklassizistischem Vorbild, der zugleich auch der Romantik eng verbunden war. Dieser Bestand mit sechshundert Werken umfasst Ölbilder auf Karton und Studien auf Transparentzeichenpapier, die während eines Aufenthalts in Rom entstanden. Der zweite Fundus ist derjenige von Lambert Lombardus und besteht aus zwei unterschiedlichen Alben: dem Album von Arenberg und dem Album von Clérembault. Damit zählt er über achthundert Zeichnungen, die alle aus derselben Werkstatt stammen, was für die Renaissance Seltenheitswert hat.

Im Jahr 2010 wird noch eine dritte Gruppe von Werken eingestuft: Die neun Gemälde, welche die Stadt Lüttich beim Verkauf so genannter „entarteter Kunst“ am 30. Juni 1939 in Luzern erstand. Obschon es sich um bemerkenswerte Werke ebenso bemerkenswerter Künstler wie Pablo Picasso, Marc Chagall, Paul Gauguin, James Ensor, Marie Laurencin, Max Liebermann, Jules Pascin und Oscar Kokoschka handelt, ist die Einstufung als Gruppe hier lediglich auf den Kontext ihres Erwerbs zurückzuführen.

Im weiteren Verlauf befasste sich der CCPCM mit anderen herausragenden Werken der Lütticher Sammlungen: Hafen von Le Havre von Claude Monet, Napoleon Bonaparte von Ingres, Ein Spaziergang im Bois de Boulogne von Henri Evenepoel, Der Wald von René Magritte, Der Mann von der Straße von Paul Delvaux, nicht zu vergessen die besten Lütticher Maler des 17. Jahrhunderts: Le mariage mystique du Bienheureux Hermann (Die mystische Hochzeit des Seligen Hermann) von Jean-Guillaume Carlier, Orphée aux enfers (Orpheus in der Unterwelt) von Gérard de Lairesse und Portraits d’homme et de femme (Porträts eines Mannes und einer Frau) von Gérard Douffet sowie des 19. Jahrhunderts, mit Le corset rouge (Das rote Korsett) von Adrien de Witte. Das letzte als Kulturgut eingestufte Werk ist eine Skulptur. Dabei handelt es sich um die Marmorbüste des Komponisten Grétry von dem Lütticher Bildhauer Henri-Joseph Rutxhiel.

Im Oktober 2015 wurde der erste Posten von hundertzweiunddreißig Kulturgütern in einer Veröffentlichung vorgestellt: Protection du Patrimoine culturel - Trésors classés en Fédération Wallonie-Bruxelles (Schutz des Kulturerbes – Kulturgüter in der Föderation Wallonie-Brüssel). Weitere Einstufungen sind 2016 geplant, darunter diejenige eines herausragenden Fundus mit Originalen von Comic-Bildtafeln.
 

Régine Remon
1. Ehrenkonservatorin - Museum der Schönen Künste Lüttich 

 


Kontakt : aW5mb0BsYWJvdmVyaWUuY29t